750 Jahre Stadt Köslin: Die Heimatkreisgruppe war dort.

Foto: Olaf Grutzpalk

Am Morgen des 21. Mai 2016 fuhr der Bus in Hamburg los. Er holte in Bad Oldesloe und Lübeck weitere Reisegefährten ab und rollte in Fahrtrichtung Osten weiter – nach Hinterpommern.
Am frühen Abend erreichte er gemäß rund 600 Kilometern und gut zehn Stunden Fahrt über Stettin, Gollnow, Naugard, Plathe und Körlin endlich das Hotel in Köslin. Es steht an derselben Stelle, an der früher Schumachers Hotel zu finden war. Wie immer bei Reisen nach Köslin starteten die meisten gleich am Abend zu einem ersten Stadtrundgang.
Der zweite führte am nächsten Vormittag an der Pommerschen Bank und der Marienkirche vorbei über den Markt durch die Bergstraße zum Großen Wall mit dem Schloßteich. Der Nachmittag sah die Gruppe am Strand von Großmöllen promenieren, bevor sie um den Jamunder See herum über das Deeper Tief und Laase nach erfolgreicher Durchquerung einer schmalen Allee an das ehemalige Gutshaus von Wusseken zum Mittagsimbiss gelangte.
Am Abend erlebte sie eine eindrucksvolle Andacht mit dem deutsch-polnischen Kösliner Pastor in der Gertraudenkapelle.
Am eigentlichen Jubiläumstag, Montag, 23. Mai, war ursprünglich ein mehrsprachiger ökumenischer Festgottesdienst in der Marienkirche vorgesehen. Dieser verlief jedoch weder ökumenisch noch mehrsprachig, sondern polnisch-katholisch. Wenigstens hatte der Pastor am Vorabend auf Deutsch gepredigt.
Beeindruckend war der Besuch der Kösliner Philharmonie, die ganz in der Nähe des ehemaligen Konzerthauses Zels liegt.
Der folgende Tag führte die Gruppe über Rügenwalde mit Rügenwaldermünde und Schwolow zu einem Stadtrundgang nach Stolp.
Am vorletzten Tag, 25. Mai, erhielt die Gruppe eine Führung durch die sehenswerte öffentliche Stadtbibliothek, in der auch zahlreiche Bücher und andere Dokumente aus deutscher Zeit lagern. Anschließend genossen die Kösliner das Grün des Gollenwaldes mit seinem Turm und dem Hügel, auf dem sich das ehemalie Kösliner Wahrzeichen, das Gollenkreuz, erhob.An dem Hauptstein der Gedenkallee auf dem Neuen Friedhof wurde ein Kranz niedergelegt. Den Tag und die Jubiläumsreise beendete ein Abschiedsessen in dem Gewölbe der Brauerei-Gaststätte.

 

Diese Ansichtspostkarte hat der Heimatkreis Köslin e.V. im Februar 2016 herausgegeben. Auf der beschreibbaren Seite steht:
Ältestes Siegel der Stadt Köslin in Pommern, Gründung am 23. Mai 1266 nach deutschem Recht.
Siegeltext: SIGILLUM CIVITATIS CUSSALIN

Interessenten können eine oder mehrere zur für sie kostenfreien Lieferung anfordern. Hilfreich zur Kostendeckung für unseren gemeinnützigen Verein ist jedoch eine Spende auf das Konto
IBAN: DE 29 1009 0000 5192 7720 03 bei der Berliner Volksbank mit dem Hinweis „Ansichtskarte“.

 

 

Geschichtliches:

 

Mit der Urkunde vom 23. Mai 1266 wandelte der Bischof von Kammin, Hermann von Gleichen, den pommerschen Ort Cossalitz in eine Stadt um,
gab ihr den Namen Cussalin und belegte sie mit lübischem (Lübecker) Recht.
Den deutschen Edelleuten Marquard und Herrmann (auch als Hartmann überliefert) verlieh er unbeschränkte Landeshoheits- und Eigentumsrechte.

 

Die Gründungsurkunde der Stadt enthält den folgenden Text, aus dem Lateinischen übersetzt in das Deutsch des Jahres 1840:

 

Es mögen daher die jetzt und zukünftig Lebenden erfahren, daß wir dem Marquard und dem Herrmann eine Stadt, Cussalin genannt, zum Besitz verliehen haben unter folgender Gestalt:
Einhundert Hufen haben wir der Stadt selbst zugelegt, von welchen Hufen wir dreißig Hufen mit aller Freiheit den Besitzern selbst und ihren Erben zum beständigen Besitze verliehen. Dazu haben wir für gut
befunden, noch zehn Hufen in dem Walde, welcher Buchwald heißt, der besagten Stadt zu verleihen. Außerdem haben wir unterhalb (infra) der Aecker vorbesagter Stadt den Besitzern derselben verstattet, eine Mühle zu bauen, auch der Stadt selbst die Freiheit gegeben, die Holzungen, Wiesen und Fischereien innerhalb der Grenzen ihrer Aecker zu nutzen. Außer den Grenzen aber verbieten wir derselben (den Bürgern) mit der
Schleywade und großen Netzen zu fischen, doch geben wir ihnen zur Fischerei mit kleinem Geräthe, nämlich mit sogenannten Stocknetzen
und dergleichen freie Macht.

Ferner, indem wir vorbesagter Stadt eine sechsjährige Freiheit schenken, behalten wir uns die Vogtei und Gerichtsbarkeit mit vollkommener Ausübung unserer Rechte vor, ausgenommen den dritten Theil (der Gefälle) welchen wir der Stadt wollen zu Gute kommen lassen. Wenn aber innerhalb der Feldmark Mangel an Bauholz sein sollte; so geben wir ihnen hierdurch die Befugnis, so lange die Freiheit der Stadt selbst währt (also auf sechs Jahre) das Holz zu hauen, wo sie es nur erlangen können. Auch soll vorbesagte Stadt nach unserem Willen das lübische Recht haben. Wer sich nur immer diesen zwei Besitzern anschließen will, um sich ansässig zu machen, dem wollen wir gerne, wie wir dazu verpflichtet sind, in Allem förderlich sein.

 

 

Das alte pommersche Ackermaß Hägerhufe entsprach 60 pommerschen Morgen.
Diese wiederum bedeuteten 39,30 Hektar.
Schleywaden waren grobgarnige Fischernetze; als Gefälle in rechtlicher
Hinsicht wurden die Abgaben bezeichnet.